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Breitband: Hauptverteiler gesetzt

Breitband: Hauptverteiler gesetzt

Deutsche Glasfaser stellt drei Glasfaserhauptverteiler im Fördergebiet Cluster A auf: In Lunzenau und Königshain-Wiederau wurden am 22. Mai 2024 die ersten drei Hauptverteiler (PoPs) von Deutsche Glasfaser im Rahmen des Förderprojekts installiert. Diese Hauptverteiler bilden das Herzstück des neuen Glasfasernetzes im Cluster A des Landkreises Mittelsachsen und ermöglichen die Zusammenführung aller Glasfaseranschlüsse der Ortschaften. 

 

Dieser Ausbau, der in Zusammenarbeit mit den Kommunen erfolgt, legt den Grundstein für eine zukunftssichere digitale Versorgung von sieben Ortschaften: Burgstädt, Claußnitz, Hartmannsdorf, Königshain-Wiederau, Lunzenau, Mühlau und Taura. 

 

Mit diesen Verteilerstationen* werden 1997 Adresspunkte mit schnellem Internet gefördert sowie 17 Schulen und Krankenhäuser erschlossen. Darüber hinaus werden künftige Erweiterungen über Reservekapazitäten ermöglicht. Das Aufstellen der PoP-Stationen bedeutet jedoch nicht automatisch, dass an den Standorten sofort schnelles Internet anliegt. Dafür muss zunächst die Fernkabelnetz-Struktur, die Nah- und Hausanschlussvernetzung installiert sein. Die ersten Tiefbauarbeiten für den Ausbau werden im Bereich der Glasfaserhauptleitung (Backbone) in Claußnitz beginnen. 

 

An der Aufstellung der Glasfaserhauptverteiler nahmen Vertreter von Deutsche Glasfaser, des von Deutsche Glasfaser beauftragten Baupartners und die Bürgermeister der jeweiligen Kommunen sowie die Breitbandkoordination des Landratsamtes Mittelsachsen teil. 

 

*Der POP (Point of Presence) bildet als regionale Technikzentrale die Schnittstelle zwischen dem Weitverkehrs-Backbone und dem neu zu erstellenden Access-Netz hin zum Kundenanschluss. In einem FTTB- oder FTTH-Netz ist der POP die letzte elektrifizierte Stelle (aktiver Knoten) im Netz. Ab hier werden die Fasern mit den Lichtsignalen belegt, die dann bis zum Hausanschluss durchlaufen.

 

(Text: Pressemitteilung des Landratsamtes Mittelsachsen vom 22.05.2024)