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Landkreis beschränkt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Am 26. Juni 2023 wurde im elektronischen Amtsblatt des Landkreises eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern veröffentlicht.

 

Der Eigentümer- und Anliegergebrauch nach § 26 Abs. 1 und 2 Wassserhaushaltsgesetz (WHG) wird wie folgt beschränkt:

 

  1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpvorrichtungen wird untersagt.
  2. Diese Allgemeinverfügung tritt zum 27. Juli 2023 in Kraft und gilt bis einschließlich 21. September 2023. Ferner ergeht sie unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.
  3. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.

 

Diese Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Gebiet des Landkreises Mittelsachsen, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen.

 

Die vollständige Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt zum Nachlesen zur Verfügung.