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Endspurt für Förderanträge: Kultusministerium unterstützt Heimatpflege und Laienmusik

Bis 1. Februar 2024 Antrag stellen! - 75.000 Euro Landesmittel stehen bereit 

Eine Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 26.11.2023

 

Das Kultusministerium fördert auch 2024 wieder Projekte der Heimatpflege und der Laienmusik. Dafür stehen rund 75.000 Euro Landesmittel zur Verfügung. »Wir wollen damit das wertvolle Engagement der Heimatpfleger und Laienmusiker würdigen. Durch ihren Einsatz werden Traditionen bewahrt und das Heimatgefühl gestärkt«, so Kultusminister Christian Piwarz. 2023 sind insgesamt 23 Projekte im Umfang von 75.000 Euro gefördert worden. 

 

»Ehrenamtliche Arbeit und Heimatpflege verbindet Menschen und Generationen miteinander. Das brauchen wir in diesen schwierigen Zeiten«, betont der Minister und motiviert zugleich dazu, von dieser Förderung Gebrauch zu machen. Gefördert werden im Bereich der Heimatpflege Projekte, die der ganzheitlichen Heimatpflege (Sitten und Bräuche, Mundart, Kleidung, altes Handwerk und anderen Formen der Volkskultur, Musik, Tanz) dienen und sie erhalten. Dabei kann es auch um die Vermittlung von Heimatgeschichte und Heimatkunde gehen und um alles, was dazu beiträgt, dass sich die Bürger mit ihrer sächsischen Heimat identifizieren. Im Bereich der Laienmusik erfolgt die Förderung von Projekten der Laienchöre, -orchester oder -musikgruppen, die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedgutes oder traditioneller Instrumentalmusik widmen. 

 

Finanziert werden in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das können Sachausgaben für Instrumente, Ausrüstungen, Arbeits- und Verbrauchsmaterial, sächliche Verwaltungsausgaben, Nutzungs- und Leihgebühren, Druckkosten und Honorare sein. Gewerbliche Vorhaben und solche, die der Gewinnerzielung dienen, werden nicht gefördert. Eine Zuwendung können juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche Personen oder gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Freistaat Sachsen erhalten.

 

Die Antragstellung für das Jahr 2024 ist auf der Grundlage der Neufassung der Förderrichtlinie bei der Landesdirektion Sachsen unter Verwendung des aktualisierten Antragsformulars bis zum 1. Februar 2024 möglich.