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Mindestentleerungen nicht vergessen

Die Entleerungsgebühr wird für jede Entleerung des Restabfallbehälters berechnet. Pflicht sind mindestens 4 Entleerungen pro Jahr. Die vierte Entleerung für Ende Dezember einzuplanen, empfiehlt sich nicht. Eis und Schnee können schnell zu verzögerten Entleerungen und einem übervollen Abfallbehälter führen.

 

Personen, die allein auf einem Grundstück gemeldet sind und nur einen 80 l Restabfallbehälter nutzen (keine Gewerbe), können die Anzahl der Mindestentleerungen auf 3 pro Jahr reduzieren lassen. Dafür muss bis zum 31. Dezember 2024 ein schriftlicher, formloser Antrag an:

 

EKM – Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, Frauensteiner Str. 95, 09599 Freiberg oder an gesendet werden, um für das Folgejahr die drei Mindestentleerungen zu beantragen.

 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter oder unter der 03731 2625-41/42/44 zur Verfügung. 
 

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