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Schulanmeldung Schuljahr 2025/2026

Liebe Eltern, 

 

die alljährliche Schulanmeldung in allen Grundschulen von Burgstädt, Mühlau und Taura findet in diesem Jahr 

 

am Dienstag, dem 10.09.2024 von 09:00 bis 15:00 Uhr und 
am Donnerstag, dem 12.09.2024 von 12:00 bis 18:00 Uhr 

 

statt. Sollte Ihnen die Wahrnehmung des Termins nicht möglich sein, bitten wir um Rücksprache mit der Grundschule. 

 

An welcher Grundschule muss ich mein Kind anmelden? 

Alle Kinder aus Burgstädt und Mühlau können in einer der folgenden Grundschulen angemeldet werden:

  • Grundschule Mohsdorf

  • Goethegrundschule Burgstädt

  • Heinrich-Heine-Grundschule Mühlau 

 

Bitte melden Sie Ihr Kind in der Schule an, welche Sie für den zukünftigen Schulbesuch ausgewählt haben. 

 

Alle Kinder aus Taura und Köthensdorf melden sich bitte in der

  • Johann-Esche-Grundschule in Köthensdorf an. 

 

Die Eltern sind verpflichtet, ihr Kind in einer der für ihre derzeitige Wohnanschrift zuständigen Grundschulen anzumelden. Dies gilt auch, wenn Eltern ihr Kind aus persönlichen Gründen an einer anderen Grundschule außerhalb des Einzugsgebietes anmelden möchten. In diesem Fall müssen Sie bei der Anmeldung die Schulleiterin der Grundschule informieren und einen begründeten Ausnahmeantrag auf Einschulung in eine andere Grundschule an das Landesamt für Schule und Bildung in Chemnitz stellen. Das Amt entscheidet dann in Abstimmung mit der Schulleiterin über die Aufnahme an einer anderen Schule.

 

 

Fragen und Antworten rund um das Thema Schulanmeldung UND Hortanmeldung: 

Was soll ich zur Anmeldung mitbringen? 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • ausgefülltes Anmeldeformular

  • Geburtsurkunde des Kindes oder ein entsprechender Nachweis über die Identität des Kindes

  • Impfausweis zum Nachweis des Masernschutzes

  • Personalausweise der Sorgeberechtigten

  • Unverheiratete Paare, getrenntlebende Eltern, Eltern, die unterschiedliche Familiennamen tragen und Alleinerziehende müssen einen Nachweis über die Ausübung des Sorgerechts erbringen (Sorgerechtserklärung, Negativattest o.ä.)

  • Kann nur ein Elternteil die Schulanmeldung persönlich vornehmen, ist eine unterschriebene Vollmacht und eine Ausweiskopie des anderen Elternteils vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur mit vollständigen Unterlagen erfolgen kann. 

 

Wann muss ich mein Kind an der Grundschule anmelden? 

Ein Kind ist schulpflichtig, wenn es bis 30. Juni 2025 das sechste Lebensjahr vollendet hat. Kinder, die in der Zeit bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern/Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Ist ein Kind noch nicht schulpflichtig, können die Eltern einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Mit erfolgter Antragstellung tritt die Schulpflicht des Kindes ein. Die Schulleiterin prüft in jedem Fall die Schulfähigkeit des Kindes. Dabei stützt sie sich auf die enge Zusammenarbeit mit den Eltern, dem zuständigen Schularzt und dem an der Schule tätigen Beratungslehrer. 

 

Muss ich mein Kind anmelden, obwohl es später eingeschult werden soll?

Ja. Wenn Ihr Kind das Einschulungsalter erreicht hat, müssen Sie Ihr Kind dennoch in der Schule anmelden. Die Schulleiterin wird eine Entscheidung in Abstimmung mit den Eltern und dem Schularzt treffen. 

 

Muss ich mein Kind nochmals anmelden, obwohl es im Vorjahr bereits anmeldet war und um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt worden ist? 

Ja. Auch wenn Sie im Vorjahr bereits alle Daten an der Schule hinterlegt haben, muss die Schulleitung die aktuellen Daten abgleichen und das Aufnahmeverfahren erneut beginnen. 

 

Benötigen Sie einen Hortplatz? 

Die Hortanmeldung findet im gleichen Zeitraum wie die Schulanmeldung statt. Wenn Sie einen Hortplatz benötigen, müssen Sie Ihr Kind zusätzlich in dem Hort anmelden, den das Kind besuchen soll. Mit der Schulanmeldung steht Ihnen nicht automatisch ein Hortplatz zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Hortanmeldung unmittelbar im Anschluss an die Schulanmeldung in dem jeweiligen Hort Ihrer Wahl bzw. online im Kita-Platz-Portal auf unserer Homepage www.burgstaedt.de vor. 

 

Sie haben weitere Fragen? 

zur Schulanmeldung 

Goethegrundschule Telefon 03724/23 90 

Grundschule Mohsdorf Telefon 03724/31 92 

Heinrich-Heine-Grundschule Mühlau Telefon 03722/95 312 

Johann-Esche-Grundschule Taura Telefon 03724/32 29 

 

zur Hort-Anmeldung 

Hort Traumland (Goethegrundschule) Telefon 03724/66 84 805 

Hort Entdeckerbande (Grundschule Mohsdorf) Telefon 03724/15 56 0

Hort Mühlau (Heinrich-Heine-Grundschule) Telefon 03722/87 221 

Hort Rasselbande Taura/Köthensdorf Telefon 03724/66 95 808 (Johann-Esche-Grundschule) 

 

an den Schulträger 

Hauptamt der Stadtverwaltung Burgstädt Telefon 03724/63 150 

 

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir darum diese Hinweise unbedingt zu beachten. Diese Hinweise und die Antragsformulare finden Sie auch noch einmal auf den Internetseiten der Schulen. 

 

Beate Burgemeister, amt. Hauptamtsleiterin SGL Kita und Schule