Hinweis - Benutzung der kommunalen Abfallbehälter
Entsprechend § 7 Abs. 2 unserer Polizeiverordnung vom 19.11.2007 ist es nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter, wie z.B. im öffentlichen Raum aufgestellte Papierkörbe, einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt.
R. Haslinger
Bürgermeister